Fahrzeugtuning ist sehr beliebt. Die Tuning Szene wächst ständig und fasziniert immer mehr Menschen. Mit Tuning Treffen, diversen Messen und Veranstaltung bietet die Szene auch sehr viel Abwechslung und jede Menge Spaß. Natürlich wollen die Fahrzeug Liebhaber dann oft auch ihre eigenen Boliden tunen. Schließlich will man seinen Geschmack am Fahrzeug zum Ausdruck bringen und das geht mit individuellem Design eben am Besten. Doch leider gibt es in diesem Bereich auch Grenzen. Wer ein Leasing Fahrzeug fährt und dieses tunen will, sollte hier sehr vorsichtig vorgehen. Ansonsten droht Ärger mit dem Leasinggeber.
Tuning trotz Leasing?
Wer ein Fahrzeug geleast hat, sollte sich vor diversen Tuning Maßnahmen ausführlich beim Leasinggeber informieren. Ohne das Einverständnis des Leasinggebers kann es zu großen Schwierigkeiten kommen. Schließlich gehört das Fahrzeug offiziell dem Vertragspartner, also zum Beispiel der Volkswagen Leasing GmbH oder ähnliche, und eine Veränderung des Fahrzeugs ist grundsätzlich erst mal nicht erlaubt. Übrigens zeigen die neuesten Zulassungszahlen, das die Deutschen Fahrzeugbauer, nach wie vor ganz vorne in den Statistiken stehen. In den meisten Leasingverträgen steht, dass das Fahrzeug im Originalzustand zurück gegeben werden muss.
Die Probleme
In der Regel verbieten die Leasinggeber Tuning deshalb, weil durch diverse Tuningteile die Abnutzung erhöht und der Verschleiß diverser Fahrzeugteile verstärkt wird. Das verringert dann gleichzeitig den Wert des Fahrzeugs. Es ist in jedem Fall empfehlenswert, jede kleinste Veränderung am Fahrzeug mit dem Leasinggeber abzuklären. Es ist extrem ärgerlich, wenn durch Veränderungen, egal ob optisch oder nicht, Auseinandersetzungen mit dem Leasinggeber entstehen und der Wert des Fahrzeugs sinkt.
Entstandene Schäden
So kann es zum Beispiel auch sein, dass der Leasinggeber bei nicht abgesprochenen Änderungen am Fahrzeug entstandene Schäden durch erhöhten Verschleiß oder ähnliches an den Leasingnehmer abgibt. Der Leasingnehmer muss dann für diese Schäden gerade stehen und die Kosten selbst tragen. Und das dürfte sich für keinen Leasingnehmer lohnen. Das Handelsblatt hat in einem Artikel aufgezeigt welche Schäden für die Leasing-Branche besonders Gewinn bringen.
Leasing: lediglich Nutzungsüberlassung
Im Prinzip ist es beim Leasing schließlich so, dass der Leasinggeber dem Leasingnehmer ein Fahrzeug nur zur Nutzung für einen bestimmten Zeitraum überlässt. Nach dem Leasingzeitraum möchte der Leasinggeber das Fahrzeug anderweitig verwenden. Natürlich nur, wenn keine Kaufoption im Vertrag festgelegt wurde.
Aus diesem Grund werden in einem Leasingvertrag auch bestimmte Klauseln verankert, die vorschreiben, wie der Leasingnehmer das Fahrzeug zu pflegen hat und welche Maßnahmen verboten sind. Bei den meisten Leasingverträgen sind technische Leistungsveränderungen oder optische Tuning Maßnahmen verboten. Wer aus Leasingfahrzeugen Tuning Cars machen möchte, sollte daher mit wenig Zuspruch des Leasinggebers rechnen. In jedem Fall ist die Einverständniserklärung einzuholen, um diverse Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Tuning ohne Hindernisse
Wer auf Tuning Cars steht, sollte sich einfach vor Abschluss eines Leasingvertrages über die Möglichkeiten informieren. Sollte ein legales Tuning nicht mit dem Leasingvertrag vereinbar sein, ist es besser in ein eigenes Fahrzeug zu investieren. Ansonsten können hier hohe Kosten entstehen, die genauso gut in ein privates Fahrzeug investiert werden könnten.
Vereinbarungen mit dem Leasinggeber
In seltenen Fällen lohnt sich ein Nachfragen beim Leasinggeber hinsichtlich Tuning Maßnahmen durchaus. Es gibt Leasinggeber, die es erlauben ein Fahrzeug zu tunen, wenn bei Rückgabe dessen der Originalzustand wieder erreicht ist. Das heißt dann, dass ein Tuning Fan diverse Veränderungen am Leasingfahrzeug durchführen darf, wenn diese vor der Rückgabe am Vertragsende komplett und ohne Schäden zurückgebaut werden.
Es gibt also auch Fälle bei Leasing wo Tuning durchaus möglich ist. Und da Fragen nichts kostet, kann man dies nur jedem Leasingnehmer empfehlen. Am Besten vor Vertragsabschluss bereits solche Fragen klären und gegebenenfalls ein Angebot von der Konkurrenz einholen und vergleichen. Zum Beispiel bietet der Fahrzeughersteller SEAT entsprechende Wartungsarbeiten zu speziellen Sonderkonditionen an. Es könnte durchaus sein, dass ein Händler mit Tuningmaßnahmen einverstanden ist, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden.
[…] übrig zu haben. Allerdings ist hier eine enge Abstimmung mit dem Leasinggeber notwendig, wie ein Beitrag von „Supreme Trading“ […]