Lohnsteuerhilfevereine

Bei Lohnsteuerhilfevereinen wie der VLH oder dem Hilfe-Ring sowie zahlreichen regionalen Einrichtungen  (siehe unten) können sich Arbeitnehmer, Rentner und Beamte in steuerlichen Belangen beraten lassen. Steuerzahler diese Vereine aufsuchen, um sich in Fragen zur Lohn- oder Einkommensteuer, zur Besteuerung des Rentengeldes oder auch zur Besteuerung der Eigenheimzulage beraten zu lassen. Aber auch bei Fragen zu steuerlichen Auswirkungen des Riester-Bonus beziehungsweise Riester-Rente, der Abgeltungssteuer, geringeren Kosten durch Rabatt oder bei der richtigen Wahl der Steuerklasse stehen die Lohnsteuerhilfevereine den Steuerzahlern beratend zur Seite. Dazu prüfen die Mitarbeiter der Lohnsteuerhilfevereine zum Beispiel die Steuerbescheide, nehmen Berechnungen zur erwartenden Erstattungshöhe der Lohn- und Einkommensteuer vor oder informieren den Steuerzahler in Beratungsgesprächen über eventuell nutzbare Steuervorteile. Daneben zählt zu den Aufgaben der Lohnsteuerhilfevereine auch die Einlegung und Führung von Rechtsmitteln, bis hin zur Klage vor den Finanzgerichten, wenn dies für den Steuerzahler notwendig ist.

Damit ein Steuerzahler die Hilfestellungen in Anspruch nehmen kann, ist eine Mitgliedschaft erforderlich. Jedes Mitglied muss dazu einen Jahresbeitrag an den Lohnsteuerhilfeverein zahlen. Die Höhe des Jahresbeitrages ist in der Regel gestaffelt und richtet sich somit nach den persönlichen Einkünften des Mitgliedes. Somit zahlt ein Steuerzahler mit einem niedrigen Einkommen auch einen geringeren Jahresbeitrag, als ein Steuerzahler mit einem vergleichsweise hohen Einkommen. Jedoch kann nicht jeder die Dienstleistungen der Lohnsteuerhilfevereine in Anspruch nehmen. Zu den Steuerzahlern, welche die Leistungen nicht in Anspruch nehmen dürfen zählen zum Beispiel selbständig tätige Steuerzahler oder auch Steuerzahler deren Einkünfte 13.000 Euro bei der Einzelveranlagung oder 26.000 Euro bei der Zusammenveranlagung übersteigen.

Die Lohnsteuerhilfevereine können über die vielen Beratungsstellen bundesweit aufgesucht werden. Organisiert sind die Lohnsteuerhilfevereine häufig in den Dachorganisationen wie im Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BDL) oder in der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH). Diese Vereine arbeiten dabei kostendeckend. Dies bedeutet, dass diese nicht in der Absicht handeln, Gewinne zu erzielen, sondern es müssen lediglich sämtliche Kosten für die beratenden Hilfestellungen für Steuerzahler gedeckt werden. Dadurch können diese Vereine den Steuerzahlern die beratenden Dienstleistungen besonders kostengünstig anbieten. Somit fälle für jedes Mitglied ausschließlich der Jahresbeitrag an. Zudem werden die Lohnsteuerhilfevereine von der Aufsichtsbehörde überwacht. In diesem Zusammenhang wird auch die fachliche Prüfung des Leiters der Beratungsstelle überprüft, denn diese müssen sich laut der Aufsichtsbehörde stets weiterbilden, um die Mitglieder richtig beraten zu können.