Versicherungen für Immobilienbesitzer und Mieter

Versicherungen schützen schöne Häuser vor Beschädigung und Verfall

Versicherungen schützen Menschen vor bösen finanziellen Überraschungen. Schließlich können gerade im Bereich von Immobilien Schäden nie ausgeschlossen werden. Geht etwas kaputt, haftet derjenige, der den Schaden verursacht hat – oder aber eine gute Versicherung, die jedes „Wenn und Aber“ abdeckt. Diese wichtigen Versicherungen sollten im Immobilien- und Mietbereich absolut selbstverständlich sein.

Versicherungen für Immobilienbesitzer

Immobilienbesitzer wissen um die Tatsache, dass Schäden mit enormen Kosten verbunden sein können. Das Eigentum steht schließlich einzig und allein in der Verantwortung des Besitzers. Während Mieter auf den Eigentümer zumindest in gewissen Fällen zurückgreifen können, muss sich dieser vor allen Eventualitäten gezielt durch Versicherungen schützen.

Die Wohngebäudeversicherung – ein Muss für jeden Eigentümer

Eigentum ist und bleibt teuer. Doch es gibt die Möglichkeit für Immobilienbesitzer, sich durch eine Wohngebäudeversicherung vor finanziellen Großschäden zu schützen. Diese versichert in Form einer sogenannten Neuwertversicherung nicht nur Sturm- und Hagelschäden im Außenbereich der Immobilie, sondern deckt ebenso Schäden durch Feuer sowie austretendes Leitungswasser bei einem möglichen Rohrbruch ab. Sinnvoll ist es, all diese Dinge in einer Kombiversicherung abzuschließen. Die Alternative: Bausteinversicherungen.

Die Bauwesenversicherung – für Roh- und Neubauten wichtig

Sofern der Neubau noch nicht abgeschlossen und überprüft wurde, ist eine Bauwesenversicherung unerlässlich. Diese deckt Schäden am Neubau sowie am noch nicht fertigen Rohbau ab. Höhere Gewalt wird hier mit eingeschlossen. Ein Beispiel: Die Baugrube wurde noch nicht aufgeschüttet und läuft mit Regenwasser voll. Der Estrich, der dadurch zerstört werden könnte, ist ebenso abgedeckt wie andere Bauteile. Ebenso greift die Bauwesenversicherung bei Schäden am Dachstuhl.

Die Haftpflichtversicherung – in jedem Falle ratsam

Jeder Immobilienbesitzer ist für die Sicherheit seines Hauses verantwortlich. Dennoch kann es passieren, dass Dachlatten herabfallen oder andere Unfälle passieren, die der Eigentümer durch falsche Bauarbeiten oder dergleichen zu verantworten hat. Wird dadurch eine andere Person, beispielsweise ein Mieter, verletzt, so greift die Haftpflichtversicherung.

Die Hausratversicherung für selbstgenutztes Wohneigentum

Nutzt ein Immobilienbesitzer sein Haus selbst, so sollte eine Hausratversicherung abgeschlossen werden, die sämtliches und insbesondere hochwertiges Mobiliar abdeckt. Geschützt sind Versicherte nicht nur vor Brandschäden, sondern auch vor Diebstählen durch einen Einbruch. Auch Vermieter, die dem Mieter teure Einrichtungsgegenstände zur Miete überlassen, sollte diese eigenständig versichern lassen.

Versicherungen für Mieter

Natürlich haben auch Mieter gewisse Pflichten und müssen sorgfältig mit Einrichtungsgegenständen des Vermieters umgehen. Ebenso sind Türen, Wände und weitere Besitztümer des Immobilienbesitzers mit höchster Sorgfalt zu behandeln. Dennoch sind Unfälle und Beschädigungen nie ausgeschlossen. So zum Beispiel, wenn der Mieter bewusstlos wird, auf das Waschbecken fällt und dieses abreißt. Oder aber das Kind der Mieter schießt ein Fenster mit dem Ball kaputt. Diese Versicherungen sind für Mieter unerlässlich.

Die Privathaftpflichtversicherung – Absicherung für Fremdschäden

Die Hausratversicherung greift nur, wenn Schädigungen am Eigentum des Mieters zu verzeichnen sind. Anders sieht es mit Gegenständen und Bauteilen aus, die dem Vermieter gehören. Ebenso deckt eine private Haftpflichtversicherung Schäden außerhalb der eigenen vier Wände ab, so zum Beispiel, wenn ein Jugendlicher versehentlich am Wagen eines Dritten lang schrammt.

Die Hausratversicherung – Eigentum nachhaltig schützen

Auch günstige Einrichtungsgegenstände, die dem Mieter gehören, können ins Geld gehen – vor allen Dingen dann, wenn es zu Schäden durch Brand oder zu einem Diebstahl kommt. Die Hausratversicherung ist somit das erste, was jeder Mieter abschließen sollte. Viele Vermieter erwarten eine solche Versicherung mittlerweile und es kommt nur dann ein Mietvertrag zustande, wenn diese nachgewiesen wird.

Die Glasversicherung – wenn Scheiben zu Bruch gehen

Häufig beinhaltet die Hausratversicherung den Baustein der Glasversicherung. Gehen Fenster- und Türscheiben oder Spiegel zu Bruch, so werden diese in den meisten Fällen durch die Glasversicherung ersetzt. Da gerade Fensterscheiben sehr kostspielig sind, sollte auf keinen Fall auf eine solche Versicherung verzichtet werden.

Die Mietrechtschutzversicherung – für Streitfälle vor Gericht

Nicht immer ist das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter entspannt. Insbesondere, wenn es dann auf den Auszug zugeht, kommt es häufig zu Streitfällen. Vorwürfe und Unsachlichkeit können dazu führen, dass ein Fall vor Gericht landet. Umso wichtiger ist es für den Mieter, sich frühzeitig durch eine Mietrechtschutzversicherung abzusichern, um die Kosten für Anwalt und Gericht nicht selbst tragen zu müssen.

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