Staatliche Förderung von Heizungsanlagen

Die umfangreichste staatliche Förderung für Heizungsanlagen kommt von der KfW, gefolgt vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Beides lässt sich kombinieren und führt zu sehr effektiven Kostensenkungen beim Einbau einer neuen Heizung. Damit sollen Immobilienbesitzer unterstützt werden, die durch energetische Maßnahmen die Energieeffizienz ihrer Gebäude erhöhen. Mit den zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen kann eine alte Heizung ausgetauscht werden.

Hintergrund der Förderung

Der Bestand an Heizungen ist in Deutschland veraltet, es gibt derzeit drei Millionen Anlagen mit einem Alter über 18 Jahre. Deren Wirkungsgrad verursacht einen um bis zu 50 Prozent höheren Energieverbrauch als bei modernen Heizungsanlagen, zudem sind die Emissionswerte sehr schlecht. Eine Emnid-Umfrage aus dem Jahr 2013 belegt, dass 39 Prozent aller Eigenheimbesitzer beim Umbau der alten Heizungsanlage auf Fördermodelle setzen. Für die Modernisierung der alten Heizungen hat die Bundesregierung daher verschiedene Anreizmodelle entwickelt. Das KfW-Programm „Energieeffizient sanieren“ (Programm-Nummer 167) gewährt einen sehr zinsgünstigen Kredit, das Programm 430 auch einen Investitionszuschuss für den Austausch der Heizungsanlage bis maximal 5.000 Euro beziehungsweise 10 Prozent der förderfähigen Kosten pro Wohneinheit. Das BAFA-Programm sieht Förderungen für Heizkessel zwischen 1.400 bis 3.600 Euro Zuschuss vor.

KfW-Programm im Einzelnen

Das Programm 167 der KfW gewährt einen Kredit bis 50.000 Euro pro Wohneinheit zu einem Zinssatz von 2,48% p.a. effektiv für energetische Maßnahmen, der Zinssatz wird auf 10 Jahre festgeschrieben. Dabei wird der Einbau einer Heizungsanlage gefördert, die auf der Basis erneuerbarer Energien arbeitet, wenn die bestehende Heizungsanlage des Hauses bis spätestens 31.12.2008 installiert wurde (Stand: Januar 2014). Unter die Förderung fallen thermische Solarkollektoranlagen, Biomasseanlagen (Pelletheizungen, Holzvergaser, Holzhackschnitzelheizungen) und Wärmepumpen.

Die Förderung für die Heizung wird auch beim Kauf von saniertem Wohnraum gewährt, allerdings müssen die Kosten für die Heizungsanlage im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen werden. Ferienwohnungen sind vom Förderprogramm ausgeschlossen. Die KfW empfiehlt für die Beantragung der Fördermittel einen Energieberater, dessen Kosten wiederum das BAFA fördert. Die KfW-Förderkredite beinhalten eine tilgungsfreie Anlaufzeit, auch Sondertilgungen sind möglich. Auszahlungen und Rateneinzüge nehmen die Hausbanken vor, mit diesen vereinbaren die Immobilienbesitzer auch das Stellen etwaiger Sicherheiten.

BAFA-Förderung

Die BAFA-Förderung für neue Heizungen wurde im Sommer 2012 nochmals erhöht, hier fließen direkte Zuschüsse. Diese betragen für Solarkollektoranlagen zwischen 1.500 bis 18.000 Euro je nach Größe, für Biomasseanlagen (Heizkessel) zwischen 1.400 bis 3.600 Euro und für Wärmepumpen zwischen 1.300 bis 12.300 Euro.

Wenn eine Heizungsanlage zusätzlichen Anforderungen gerecht wird, gibt es Sonderboni wie den Effizienzbonus, den Kesseltauschbonus, den Wärmenetzbonus und den Regenerativen Kombinationsbonus. Neubauten fördert das BAFA nur begrenzt über die Innovationsförderung, die meisten Fördermittel kommen Anlagen im Bestand zugute. Der Bauantrag für diese Anlagen musste bis spätestens Ende 2008 gestellt worden sein. Die jüngsten Richtlinien für energetische Fördermaßnahmen stammen aus dem Jahr 2012, sie ermöglichen ausdrücklich eine Doppelförderung durch KfW und BAFA. Bauherren können auf diese Weise mithilfe von Zuschüssen und einem zinsgünstigen Kredit ihre Heizung komplett ersetzen, wobei die Gesamtfördermittel natürlich die Gesamtkosten für die Maßnahme nicht übersteigen dürfen. Es ist bei der Beantragung Umsicht geboten (daher am besten der Antrag mithilfe des Energieberaters zu stellen), denn nicht alles lässt sich unbegrenzt kombinieren.

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